Prekäre Arbeitsverhältnisse: Volontariate („Praktika“)

Volontäre und -innen betätigen sich lediglich kurzfristig zu Weiterbildungszwecken in einem Betrieb, ohne dass dies von der Schule als Praktikum gefordert wird. Sie erhalten kein oder nur ein geringes Entgelt und unterliegen auch nicht der Betriebsdisziplin.

Entgegen dieser Begriffsbestimmung werden Praktikanten jedoch häufig wie normale Dienstnehmer eingesetzt. Es findet keine oder nur eine unzureichende Ausbildung statt. Dies wird von diesen meist ohne Widerrede akzeptiert, da sie auf eine feste Anstellung hoffen. Diese Hoffnung erfüllt sich jedoch meist nicht.

Typisch sind solche Praktika für Studenten und Jung-Akademiker von Studien mit einem ungünstigen Verhältnis zwischen der Zahl der Studierenden und Arbeitsplätze, wie z. B. Publizistik, Rechtswissenschaften oder Architektur.

Arbeitsplatzsicherheit

Da das Volontariat eigentlich ein Ausbildungsverhältnis und kein Dienstverhältnis ist, gibt es auch keinen Arbeitsplatz und keine damit verbundene Sicherheit.

Lohnhöhe

Volontäre und -innen unterliegen meist keinen Kollektivverträgen und Mindestlöhnen. Der Lohn ist daher oft extrem niedrig oder entfällt überhaupt und ist so gut wie nie existenzsichernd.

Kündigungsschutz

Eine Beendigung des Volontariats ist meist jederzeit möglich. Es besteht kein Kündigungsschutz.

Sozialrechtliche Absicherung

Volontäre und Volontärinnen unterliegen lediglich der Unfallversicherungspflicht. Darüber hinaus gibt es keinerlei sozialrechtliche Absicherung.

Interessensvertretung

Weder der Betriebsrat noch eine gesetzliche Interessensvertretung kümmern sich um die Anliegen von Volontärinnen und Volontären. In Extremfällen übernimmt aber die Arbeiterkammer den Rechtsschutz, wenn es sich um ein verstecktes Dienstverhältnis handelt.

Zahlen, Daten, Fakten

Zur Zahl der Volontariate in Österreich gibt es leider keine statistischen Daten.

Mitarbeit: Regina Riebl