Vor 1998 gab es in Österreich nur Gewerbetreibende und Freiberufler. Als Gewerbetreibender ist ein Gewerbeschein nötig. Nicht jede selbständige Tätigkeit ist jedoch ein Gewerbe. Gewerbetreibende unterliegen einer Sozialversicherungspflicht.
Im Gegensatz dazu gab es freie Berufe, wie z. B. Apotheker, Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte, Architekten usw. Freie Berufe waren vor 1998 häufig nicht sozialversichert.
Da ab den 1990er-Jahren immer mehr Personen selbständige Tätigkeiten ausübten, die weder ein Gewerbe noch ein freier Beruf waren, bestand politischer Handlungsbedarf. Deshalb wurden die „neuen Selbständigen“ eingeführt. Seither besteht für alle selbständig Tätigen mit und ohne Gewerbeschein Sozialversicherungspflicht.
Nicht immer ist eine selbständige Tätigkeit tatsächlich eine solche. Oft herrscht eine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem oder einigen wenigen Auftraggebern. Hinzu kommt, dass für Selbständige keine Mindesteinkommen existieren.
Arbeitsplatzsicherheit
Selbständige haben keinen Arbeitsplatz im Sinne eines Dienstnehmers. Eine Einkommenssicherheit existiert nicht.
Lohnhöhe
Selbständige unterliegen keinerlei Kollektivverträgen und Mindestlöhnen. Die Einkommenshöhe ist daher oft signifikant niedriger als bei Dienstverhältnissen und oft nicht existenzsichernd. Drei von fünf SVA-Versicherten verdienen monatlich weniger als 600 Euro netto. Wer von ihnen kein zusätzliches Einkommen hat, liegt damit weit unter der Armutsgefährdungsgrenze, aktuell 994. Eine Frisörin, die im Monat 400 verdient, muss 47 % des Einkommens an Sozialabgaben an die SVA bezahlen.
Kündigungsschutz
Eine Kündigung durch Auftraggeber ist je nach Vertragsgestaltung jederzeit möglich.
Sozialrechtliche Absicherung
Selbständige unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Sie sind pensions-, unfall- und krankenversichert.
Doch nicht alle sozialrechtlichen Risiken sind für Selbständige abgedeckt. Zu den wichtigsten Mankos zählen:
- Kein bezahlter Urlaub
- Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; mittels privater Versicherungen oder Zusatzbeiträgen ist jedoch der Bezug von Krankengeld möglich
- Kein Schutz vor Arbeitslosigkeit; bestand vor der Aufnahme selbständiger Arbeit ein Anspruch auf Arbeitslosenentgelt, kann dieser Anspruch mitgenommen werden.
- Bei jedem Arztbesuch sind 20 % Selbstbehalt an die SVA zu bezahlen.
Die Sozialversicherung ist gerade bei Wenigverdienern dieser Gruppe aber unverhältnismäßig hoch. Wer zum Beispiel im Monat nur 400 Euro verdient, muss 47 % des Einkommens an Sozialabgaben an die SVA bezahlen. Schuld daran ist eine Mindestbeitragsgrundlage, die es sonst in keiner Sozialversicherung gibt.
Interessensvertretung
Die meisten Selbständigen werden gesetzlich von der Wirtschaftskammer vertreten, die aber von größeren Unternehmen dominiert wird. Einige freie Berufe haben eigene Kammern für ihre Vertretung.
Zahlen, Daten, Fakten
Jahr | EPU |
1995 | 283.800 |
1996 | 275.500 |
1997 | 272.300 |
1998 | 275.600 |
1999 | 274.500 |
2000 | 270.100 |
2001 | 274.800 |
2002 | 280.200 |
2003 | 282.500 |
2004 | 274.400 |
2005 | 276.500 |
2006 | 281.400 |
2007 | 277.900 |
2008 | 275.000 |
2009 | 270.600 |
2010 | 282.700 |
Die Zahlen der EPU schwanken stark zwischen rund 270.000 und 283.000. Diese Schwankungen verlaufen in etwa parallel zur Konjunktur. Der Anteil der EPU an der Gesamtzahl der Beschäftigten nimmt daher kontinuierlich ab.
Mitarbeit: Tilak de Silva, Regina Riebl