Die unsoziale Sozialversicherung des Selbständigen

Die Tageszeitung Kurier berichtet in ihrem heutigen Top-Thema von Armutsgefährdung der Selbständigen durch die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA).

Laut SVA-Jahresbericht wurden 2010 fast 20 % der Versicherten gemahnt und fast jeder zehnte exekutiert, das waren 33.668 Einzelschicksale. Hauptgrund für diese hohe Zahl dürfte wohl die im Sozialversicherungsrecht einzigartige Mindestbeitragsgrundlage sein.

Egal, wie wenig man durch selbständige Arbeit verdient, man bezahlt auf jeden Fall für rund 650 Euro die Sozialversicherung. Und auch der Beitragssatz ist nicht gerade wenig: 26,68 %, das sind mindestens 184,43 Euro. Zum Leben bleiben da gerade einmal 487,59 Euro übrig. Eine kleine Erleichterung gibt es in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit, beträgt da der Mindestbeitrag nur 151,73 Euro.

Kein Wunder, dass ein Großteil der Mindestsicherungsempfänger Selbständige sind. Immerhin haben Selbständige ein doppelt so hohes Armutsrisiko wie Unselbständige und das Median-Einkommen ist um ein Drittel geringer als bei Arbeitnehmern. Laut der Facebook-Gruppe Amici delle SVA, einem Zusammenschluss von Selbständigen, die die Ungerechtigkeiten in der gewerblichen Sozialversicherung bekämpfen wollen, ist die SVA für die Hälfte aller Unternehmer-Konkurs verantwortlich.

Bei normalen Arbeitern und Angestellten gibt es hingegen keine Mindestbeitragsgrundlage. Zudem sind die Versicherungsprämien mit maximal 18,20 % auch weit geringer. Einem Arbeiter mit 650 Euro Bruttogehalt bleiben so mit 531,70 Euro gut 44 Euro im Monat mehr zum Leben als einem Selbständigen.

Dazu kommt, dass Selbständige im Gegensatz zu Arbeitnehmern für Arztbesuche trotz der höheren Beiträge zusätzlich noch 20 % Selbstbehalt bezahlen müssen. Das kann sich zusätzlich noch auf einige hundert Euro im Jahr summieren.

Das eklatante Ungleichgewicht zeigt sich auch, dass die SVA 33 % der Einkünfte aus den Beiträgen der niedrigsten Einkommen lukriert. Durch die Höchstbeitragsgrundlage tragen Topverdiener hingegen nur mit 12 % der Beiträge zur Sozialversicherung bei.

Durch das Sparpaket der Regierung wird die Lage noch zusätzlich verschärft, ist doch geplant, den Pensionsbeitrag für Selbständige um einen Prozentpunkt anzuheben, was noch einmal 78,58 Euro weniger zum Leben für Selbständige bedeutet. Im Gegenzug ist die geplante Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage wieder vom Tisch.

Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leite, der auch SVA-Obmann ist und als solcher eigentlich die Interessen der Selbständigen vertreten sollte, meint dazu nur: „Man muss sich schon durchbeißen.“. Weiß er, dass 55,6 % der Mitglieder Ein-Personen-Unternehmen sind? Vielleicht merkt er es bei den nächsten Wahlen.